Wir wissen, wie kompliziert das deutsche Steuerrecht werden kann. Und wir wissen, wie umfangreich die jährlichen Jahressteuergesetze sind und welche Flut es jährlich an finanz- und höchstrichterlichen Urteilen zum Steuerrecht gibt. Deshalb sind Sie bei allen Fragen zum Thema Steuerberatung in den besten Händen, wenn Sie einen Experten an Ihrer Seite haben.
Durch unsere Spezialisierung als Steuerberater für Privatpersonen sowie durch stetige Weiterbildung und Austausch mit der Finanzverwaltung, sind wir stets über neueste Entwicklungen informiert und lassen dies in unsere Beratung einfließen.
Benötigen Sie Steuerberatung zur Einkommensteuer für einen konkreten Sachverhalt, der Erstellung Ihrer privaten Einkommensteuererklärung oder Feststellungserklärung Ihrer Erben- oder Grundstücksgemeinschaft nebst Ermittlung und Verteilung der Einkünfte?
Unsere Inklusivleistungen zur Einkommensteuer- und Feststellungserklärung:
Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht bereits dann, wenn mehrere Personen ein Grundstück erben oder erwerben, aber keine formelle Gesellschaft gründen möchten. Sie ist vor allem dann relevant, wenn das Grundstück nicht nur der privaten Nutzung dient (Familienheim), sondern Einkünfte aus Vermietung pder Verpachtung erzielt werden (sollen).
Mieteinkünfte unterliegen der Einkommensteuer auf Ebene der einzelnen Eigentümer der Gemeinschaft. Die Ermittlung und Verteilung der Einkünfte erfolgt auf Ebene der Gemeinschaft, welche hierfür jährliche eine sog. Feststellungserklärung abgeben muss.
Werden Anteile an einer Erben- bzw. Grundstücksgemeinschaft vererbt oder verschenkt. unterliegt der Erwerb grds. der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Werden dann noch (anteilig) Verbindlichkeiten (z.B. Darlehen) oder Ausgleichszahlungen übernommen, müssen die sich hieraus steuerlichen Folgen (Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer) geprüft und, soweit möglich, durch Gestaltung umgangen werden.
Geht es Ihnen um Vermögens(nachfolge)planung und möchten Sie Ihr Vermögen (teilweise) bereits zu Lebzeiten steuerschonend auf die nächste Generation übertragen oder wurden Sie, aufgrund eines Trauerfalles, bereits durch das Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert? Allzu oft bleiben Freibeträge ungenutzt, sodass hohe Erbschafts- und Schenkungssteuern anfallen, welche bei frühzeitiger Beratung hätten minimiert oder gar vermieden werden können.
Gerade bei Erbschaften und Schenkungen an eine Person in das Ausland oder auch von einer Person im Ausland in das Inland gibt es komplexe, internationale Regelungen zu beachten.
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zum materiellen Steuerstrafrecht. Herr Kaplan verfügt über langjährige Beratungserfahrung auch in diesem Bereich. Er weiß, wie die Finanzbehörde aufgestellt ist, wie diese handelt und wie zu welchem Zeitpunkt idealerweise vorzugehen ist. Dies nicht zuletzt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der Finanzverwaltung NRW.
Das übergeordnete Ziel ist stets, die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, durch eine strafbefreiende Selbstanzeige, zu verhindern. Sollte es dennoch zu einem Strafverfahren kommen, befinden sich in unserem Netzwerk erfahrene Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht, welche (teils) selbst vormals als Staatsanwälte tätig waren.
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Steuerberatung Kaplan
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