Internationales Steuerrecht

Das internationale Steuerrecht ist komplex. Multilaterale Abkommen und innerstattliche Regelungen regeln die Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten. Privatpersonen müssen sich der Komplexität bewusst sein um Risiken zu minimieren, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und dennoch eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. 

Regelmäßig muss zunächst geklärt werden, welchem Staat das Besteuerungsrecht für welche ausländischen Einnahmen zusteht. Hierzu müssen nationale Steuergesetze sowie das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geprüft und angewendet werden.

Auch bei Erbschaften und Schenkungen kommt es zu Anwendungsfällen des internationalen Steuerrechts und des jeweiligen DBA, beispielsweise wenn der Erbe bzw. Schenker oder der Erblasser bzw. Schenker in Deutschland ansässig ist oder das Erbe in Deutschland belegen ist. 

Gerade im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften sowie im Ausland oder aus dem Ausland geerbten Vermögen wird, so unsere Erfahrung, oftmals fälschlicherweise davon ausgegangen, dass diese für die deutsche Steuererklärung nicht relevant sind. Dies insbesondere dann, wenn im Ausland bereits Steuern hierfür gezahlt wurden.

Neben der Klärung, welchem Staat das Besteuerunsrecht der Einnahmen bzw. der Erbschaft/ Schenkung zusteht, kann nämlich im anderen Staat zu sog. Anzeige- und Besteuerungspflichten kommen. Hier gilt es, ein Steuerstrafverfahren zu vermeiden.

Als zertifizierter Fachberater für Internationales Steuerrecht, verliehen durch die Steuerberaterkammer Düsseldorf, stehen wir Ihnen als kompetent und zuverlässig zur Seite, minimieren Ihre individuelle Steuerlast und stellen die erfüllung steuerpficher Pflcihten sicher.

Das internationale Steuerrecht wird regelmäßig dann relevant, wenn Sie beispielsweise

  • In Deutschland wohnen, jedoch Einnahmen im Ausland erzielen.
  • Im Ausland wohnen, jedoch Einahmen in in Deutschland.
  • Als Expat in Deutschland arbeiten und Einnahmen in Ihrem Heimatstaat erszielen.
  • Nur temporär im Ausland verbleiben und Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten.
  • Erbschaften und Schenkungen von Vermögen in oder nach Deutschland.

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