Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Frage ist mit einem eindeutigen "Ja" zu beantworten. Werden Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen, von Steueranmeldungen oder von sonstigen mitteilungenspflichtigen Vorgängen nicht, nicht fristgerecht oder fehlerhaft eingehalten, sieht insbesondere die Abgabenordnung Strafen vor. Hierbei kann es sich um Geldstrafen, Zinsen auf nicht gezahlte Steuern, Kontopfändungen und andere rechtliche Konsequenzen handeln. 

Da Unkenntnis nicht vor Strafe schützt, sollten Sie sich im Zweifel steuerlich beraten lassen.

 

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